Flugsportvereinigung Radolfzell e.V.

Fliegen am Bodensee
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Ausbildung

Mit Wirkung vom 1.5.2003 ist die Ausbildungsordnung zum Erwerb der Fluglizenzen im Sinne der europäischen Harmonisierung der Gesetzgebung (JAB) grundlegend neu gestaltet worden. Dabei wurde das System einer Lizenz mit Beiblättern durch ein System mit Klassenberechtigungen ersetzt. Die getrennt durchführbare Ausbildung zum PPL-B oder PPL-C in seiner bisherigen Form ist damit entfallen. Stattdessen können nun bei uns die Segelfluglizenz (GPL) oder die Motorfluglizenz (PPL) und darauf aufbauend die Klassenberechtigung "Reisemotorsegler'(TMG) erwarben werden Die Bedingungen sind in der geänderten LuftfahrtPersonalVerordnung (LuftPersV mit den aktuellen Durchführungsverordnungen fest geschrieben.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 14 Jahre (Motorflugzeug-/ Motorseglerführer 16 Jahre)
  • Mindestalter für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer: 16 Jahre (Motorflugzeug-/ Motorseglerführer 17 Jahre)
  • Mitgliedschaft in der FSVR und im BWLV (Baden Württembergischer LuftsportVerband, als Träger der Globalausbildungsgenehmigung für die angeschlossenen Vereinsflugschulen)
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 (kann nur von fliegerärztlichen Untersuchungsstellen ausgestellt werden)
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
 
Die Flugausbildung besteht aus zwei wesentlichen Bestandteilen, der theoretischen Ausbildung (Theorie) und der praktischen Ausbildung (Praxis)

Theoretische Flugausbildung:

Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete

  • Luftrecht,
  • Flugfunk,
  • Navigation,
  • Meteorologie,
  • Aerodynamik,
  • Technik,
  • Verhalten in besonderen Fällen,
  • menschliches Leistungsvermögen
 
ln der Zeit zwischen Weihnachten und NeuJahr veranstaltet die FSV Radollzell in Zusammenarbeit mit anderen Flugsportvereinen in der Umgebung einen Kompaktkurs, in dem die oben genannten Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Die Theorie- Prüfung in den oben aufgeführten Sachgebieten muss beim zuständigen Regierungspräsidium (Freiburg oder Tübingen) abgelegt werden. Der richtige Zeitpunkt für die theoretische Prüfung ist in etwa während der Alleinflug Ausbildung (s.u.). Die amtlichen Prüfungsfragen sind unter PPL-Fragenkatalog zum online-Üben abrufbar.
Um den Flugfunk in der Praxis sicher zu beherrschen ist vor allem viel Übung notwendig. Die für die Prüfung notwendige Sicherheit kann z.B. in einem zusammen mit der Segelfluggruppe Singen angebotenen Flugfunk-Kurs erworben werden. Die Prüfung zum Erwerb des Flugfunkzeugnisses wird separat bei der Bundesnetzagentur in Reutlingen abgelegt.

Praktische Flugausbildung:

Die praktische Ausbildung zum Segelflugzeugführer wird zum Teil in Segelflugzeugen und zum Teil mit Reisemotorseglern durchgeführt. Vom ersten Start an sitzt der Flugschüler dabei auf dem Pilotensitz und der Fluglehrer hinter bzw. neben ihm. Bei den ersten Starts ist der Fluglehrer derjenige, der das Flugzeug fliegt, aber nach und nach überlässt er dem Flugschüler immer mehr die Steuerung des Flugzeugs. Mit dem sicheren Gefühl den Fluglehrer bei sich zu haben lernt er das Flugzeug in allen Situationen zu beherrschen. Mit dem Einverständnis eines zweiten Fluglehrers darf der Flugschüler nun zu seinem ersten Alleinflug starten.
Bei Alleinflügen befindet sich der Fluglehrer am Flugplatz, der Flugschüler hat also jederzeit die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Funk.
Im nachfolgenden zweiten Ausbildungsabschnitt wird der Flugschüler aufweitere einsitzige Segelflugzeuge eingewiesen und kann sein Können durch Flüge in der Umgebung des Flugplatzes und im dritten Ausbildungsabschnitt mit Flugauftrag auch weiter davon entfernt bis zur Prüfungsreife steigern. DieAusbildungsinhalte sind gesetzlich im §35 LuftPersV und weiteren Erlässen geregelt.
ln der praktischen Ausbildung müssen enthalten sein:

Segelflugzeugführer (GPL)

  • mind. 20 Flugstunden, davon 10 Stunden im Alleinflug
  • mind. 60 Starts und Landungen im Segel~ug, davon 20 Alleinstarts und -Iandungen
  • drei Landungen auf einem anderen Flugplatz als auf dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird
  • mind. eine Außenlandeübung mit Fluglehrer auf einem Reisemotorsegler
  • ein 50km Überlandflug mit Flugauftrag im Alleinflug oder ein 100km Flug mit Fluglehrer
     
 

Motorflugzeugführer (PPL-national)

  • mind. 45h Flugausbildung
  • davon 10h Alleinflug
  • davon Allein-Überlandflug mind. 5h
  • dabei ein Allein-Uberlandflug von mindestens 270km mit mindestens zwei Landungen auf fremden Flugplätzen
     
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit einer praktischen Prüfung (3 Flüge mit zugewiesenem Prüfer des Regierungspräsidiums) Je nachdem wie viel Zeit der Flugschüler aufwendet, kann die Ausbildung in 2 bis 3 Jahren abgeschlossen werden.

Erhalt der Lizenz:

Die Lizenz für Segelflugzeugführer (GPL) wird nunmehr unbefrislet erteilt. Gestartet werden datf aber nur, wenn ein gültiges Tauglichkeitszeugnis und aktuell körperliche Fitness vorliegen und in den letzten 24 Monaten vor dem Start mindestens 25 Starts und Landungen durchgeführt worden sind mit mindestens 5 Starts in der ausgeübten Startart. Fehlende Starts können mit Fluglehrer nachgeholt werden. Die Lizenz für Motorflugzeugführer (PPL) wird für 5 Jahre erteilt Gestartet werden darf aber nur, wenn eingültiges Tauglichkeitszeugnis und aktuell körperliche Fitness vorliegen und in den letzten 24 Monaten vor dem Start mindestens 12 Flugstunden mit SEP, TMG oder UL sowie 12 Starts und Landungen und ein Übungsflug für die jeweilige Klassenberechtigung (SEP, TMG, UK) durchgeführt worden sind. Fehlende Voraussetzungen können durch eine Befähigungsprüfung je Klassenberechtigung ersetzt werden.

Mitnahme von Passagieren:

Zur Mitnahme von Fluggästen (Passagieren) muss zusätzlich innerhalb der letzten 90 Tage eine Mindestfiu gpraxis von 3 Flügen auf dem verwendeten Flugzeugmuster vorhanden sein!!! Bei UL ist zusätzlich eine eingetragene Passagierberechtigung (§84a) erforderlich.

Erwerb der Klassenberechtigung für Reisemotorsegler (TMG)

Ausbildungswege
Es gibt zwei Wege-entweder basierend auf GPL oder auf PPL.
Aufbauend auf die Segelfluglizenz (GPL) kann die Berechtigung zum Führen von Reisemotorseglern erworben werden.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Im praktischen Teil sind unter anderem enthalten:

  • 10 Flugstunden
  • 20 Alleinstarts und -Iandungen
  • An- und Abflüge zu kontrollierten Flugplätzen
  • Flüge durch Kontrollzonen
  • Einhaltung von Flugverkehrsverfahrenund Sprechfunkverkehr
  • Durchführung von zwei Navigationsdreiecksflügen von jeweils mindestens 270 km Strecke mit zwei Zwischenlandungen, davon einer in Begleitung eines Fluglehrers und einer als Alleinflug

Die Ausbildung wird mit der praktischen Prüfung abgeschlossen, nachdem zuvor eine theoretische Ergänzungsprüfung beim RP Freiburg absolviert worden ist.

Die amtlichen Prüfungsfragen sind unter PPL-Frauenkatalou zum Üben abrufbar.

Mindestalter für den Beginn der Ausbildung: 16 Jahre. Mindestalter für den Erhalt der Berechtigung: 17 Jahre.

Erhalt der Klassenberechtigung

Oie Klassenberechtigung für Reisemotorsegler wird unbefristet erteilt. Gestartet werden darf aber nur, wenn ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorliegt und in den letzten 24 Monaten vor dem Start mindestens 12 Flugstunden auf Reisemotorseglern mit mind. 12 Starts und Landungen, sowie ein mind. einstündiger Übungsflug mit Fluglehrer durchgeführt worden sind.

Bei weiteren Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung, nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit uns auf.

Fluglehrer

Unsere ehrenamtlich tätigen Fluglehrer (siehe nachstehende Tabellen) haben sich selbst verpflichtet, zu vereinbarten Zeiten (Fiuglehrerplan) aktiv zu sein.
Alle Lehrer stehen nach vorheriger Absprache auch zu anderen Zeiten zur Verfügung, wenn es möglich ist.

Fluglehrer (FI-G)   Fluglehrer (FI-N)   Fluglehrer (FI-A) (JAR)
GPL; TMG   PPL–N; SEP / TMG   PPL–A; SEP / TMG
H. Dietrich   H. Dietrich (in Ausbildung)    
T. Drescher        
A. Kuscheck        
H. Lehr   H. Lehr   H. Lehr
U. Nortmann   U. Nortmann (in Erneuerung)   U. Nortmann (in Erneuerung)
G. Riedmüller   G. Riedmüller (in Ausbildung)